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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)

I. Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen. 
2) Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner 
1) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Beherbergungsbetrieb das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt. Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich oder nicht erwünscht sein, genügt auch die ausdrückliche telefonische Bestätigung durch den Beherbergungsbetrieb. 
2) Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde, der die Leistung des Beherbergungsbetriebs in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

III. Leistungen, Preise, Zahlung
1) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Objekts bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Objekts.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Objektnutzung geltende Mehrwertsteuersatz.
4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5) Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Objekts von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Der Beherbergungsbetrieb kann auch noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.
6) Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Beherbergungsbetrieb geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Beherbergungsbetrieb angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. 
7) Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn der Beherbergungsbetrieb den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat. 

IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1) Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Beherbergungsbetriebs nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Beherbergungsbetrieb anerkannt sind. 
2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Beherbergungsbetriebs und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 

V. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs
1) Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Objekts vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 5) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 7) auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Objekte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist.
- der Kunde ohne Zustimmung des Beherbergungsbetriebs das Objekt einem Dritten zur Nutzung überlässt.
4) Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

VI. Rücktritt des Kunden
1) Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. 
2) Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung des Beherbergungsbetriebs nicht in Anspruch nimmt. Der Beherbergungsbetriebs hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Objekte, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3) Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vereinbarten Objektpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind oder dem Beherbergungsbetrieb kein bzw. nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Objektübergabe, -rückgabe/ Überlassung an Dritte
1) Gebuchte Objekte stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2) Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Objekt bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde, hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, das gebuchte Objekt nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Objekte des Beherbergungsbetriebs spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Objekts für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50%, ab 18.00 Uhr können 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs bleiben unberührt. 
4) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Objekte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Sollte der Beherbergungsbetrieb einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden. 

VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zur Anlage und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem Personal oder anderen Kunden ausfällig verhält. 
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, einen Kunden aus dem Beherbergungsbetrieb zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere Kunden oder das Personal belästigt oder beleidigt.

IX. Haftung des Beherbergungsbetriebs / Verjährung
1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Beherbergungsbetriebs nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
2) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Betriebsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Verantwortung für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Beherbergungsbetrieb haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, der Beherbergungsbetrieb hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. 
3) Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §  701  ff.  BGB. 
4) Für Vermögensschäden des Kunden haftet der Beherbergungsbetrieb grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Beherbergungsbetrieb haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Um wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
5) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
6) Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in spätestens fünf Jahren. Diese Verjährungs verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.

XI. Nutzungsbedingungen Gäste-WLANs "Gut klein Bollhagen"
1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.

 

2. Unsere Leistungen
(1) Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs("Hotspot") zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.

(3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

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3. Zugang und Nutzung
(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Unternehmens.

(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.

(4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.

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4. Zugangsdaten
(1) Sofern Sie im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben haben, sind diese von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Sollten Sie Registrierungsdaten erhalten haben, haben Sie sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit Ihren Benutzerdaten ausschließlich durch Sie als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren.

(3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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5. Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.

(3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.

 

6. Preise
Der Dienst wird kostenlos erbracht.

 

7. Verfügbarkeit der Leistungen
Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.

 

8. Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

 

9. Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

 

10. Haftungsfreistellung
(1) Sie sind als Nutzer für alle ihrer Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.

(2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.

(3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

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11. Ergänzende Sonderregelung für Aufenthalte bis zum 31.12.2022 (Anreisetag maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt
(1) Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Betrieb zu vertreten sind) den Betrieb in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Betrieb zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Für den Betrieb geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass der Betrieb aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist der Betrieb entschädigungsfrei berechtigt, sein Angebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies dem Betrieb nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Betrieb der Ferienhäuser in Gänze untersagt, ist der Betrieb berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten.

(2) Sollte der Gast aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Gast sein Haus kostenfrei stornieren, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Gast aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (an) zu reisen. Ledigliche Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.

(3) Bei Anreise ist ein negativer Corona-Test aller Reisenden vorzulegen. Akzeptiert werden PCR-Labortests (nicht älter als 48h )und Antigen-Schnelltests (durchgeführt von einer Teststation, nicht älter als 24h). Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen mit einem vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2. Bitte legen Sie einen Impfnachweis (Impfpass, Ersatzbescheinigung des Impfzentrums oder ärztliches Attest) bei Check-in im Original vor.

(4) Es gelten die aktuellen Regelungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

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12. Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(4) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

13. Datenschutz
(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

(3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.

 

14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

(2) Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

15. Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
2) Erfüllungsort ist der Sitz des der Beherbergungsbetrieb in Fulgenweg 3, 18209 Klein Bollhagen/Wittenbeck.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 
4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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